Die
Referenzmengen

Die Referenzmengen

Die auf bei den Referenzmengenangaben angegebenen Prozentsätze sind in der europäischen Gesetzgebung (Anhang XIII der Verordnung (EU) 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel) festgelegt. Sie beruhen auf einer wissenschaftlichen Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Referenzmengen wurden für Energie und ausgewählte Nährstoffe festgelegt:

REFERENZMENGEN FÜR ENERGIE UND AUSGEWÄHLTE NÄHRSTOFFE (ERWACHSENE)

Energie- oder Nährstoff-Referenzmenge
  • Energie 8,400kj/2,000kcal
  • Fette gesamt 70g
  • Gesättigte Fettsäuren 20g
  • Kohlehydrate 260g
  • Gesamtzucker 90g
  • Protein 50g
  • Salz 6g

Die vorgeschlagene Referenzmenge für Energie, die auf dem Etikett erscheint (8 400 kJ oder 2 000 kcal), entspricht der empfohlenen Energieaufnahme für eine Frau mit mäßiger körperlicher Aktivität.